Betreuung – Kaufverträge

Der Kanzlei werden ständig Fälle mitgeteilt bei denen Immobilien verkauft worden sind und dem Betreuten nicht mal die Kaufverträge kannten. Oftmals erfahren erst die Erben nach dem Tod des Betreuten von dem Immobilienverkauf. Der Gesetzgeber müsste von den Betreuer verlangen dass sie, soweit möglich, von den Betreuten eine Stellungnahme zu dem Verkauf einholen. Der Gesetzgeber müsste ein Vorkaufsrecht für Abkömmlinge schaffen. Nichts der Gleichen ist augenblicklich. Die Immobilienverkäufe sind sehr oft völlig intransparent!
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