Allgemein
Wohnungrecht bei Nichtbenutzung
Benutzungsrecht für Erben?
Die Rechtsposition, die der Betreute dann noch innehat, entfaltet lediglich eine Sperrwirkung.
Sie hat zur Folge, dass die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume nach dem Umzug des
Berechtigten in das Pflegeheim von niemandem genutzt werden könnten. Der Betreute ist aus
tatsächlichen Gründen gehindert, sein Recht wahrzunehmen; die Erben wären angesichts des
fortbestehenden Wohnungsrechts nicht befugt, die Räume ohne Zustimmung des Betreuten
selbst zu nutzen oder Dritten zu überlassen (BGH XII BZ 479/11).