Allgemein
Diese Vertretungsregelung in Ihrer Vorsorgevollmacht kann zur Betreuerbestellung führen
Die Gesamtvertretung von mehreren Bevollmächtigten sollte auf keinen Fall ohne vorherige rechtliche Beratung in Ihrer Vorsorgevollmacht angeordnet werden. Soll mit der Vollmacht geregelt werden, dass die Bevollmächtigten nur im Konsens miteinander für Sie handeln dürfen, kommt es entscheidend auf die Formulierung an, um die Ausübung der Vollmacht langfristig sicherzustellen. Denn sobald es zum Streit zwischen den Bevollmächtigten über die Ausübung der Vollmacht kommt und ein Bevollmächtigter sich daraufhin weigert, die Vollmacht weiter auszuüben, besteht die Gefahr, dass die Ausübung der Vollmacht auch für den anderen Bevollmächtigten unmöglich wird. Folge davon ist, das eine Betreuung eingerichtet werden muss.