Wird in einer Notfallsituation, in der binnen Minuten entschieden werden muss, nach einer Patientenverfügung gefragt?

Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Ärzte, trotz medizinisch und rechtlich gebotener Schutzpflicht die in Patientenverfügungen getroffenen Entscheidungen – z. B. Unterlassen jeglicher Reanimation – zu respektieren und zu befolgen. Auf der anderen Seite steht jedoch der praktische, akute Notfall, in dem jeder Zeitverlust zum Tod des Patienten führen kann. Eine Krisensituation, in der sofort gehandelt werden muss und in der oft gar nicht bekannt ist, ob eine Patientenverfügung existiert oder nicht. Nachforschen, lesen, entscheiden darüber, ob die konkrete Situation von einer Patientenverfügung erfasst wird oder nicht, ist in einem Notfall, in dem für den bewusstlosen Patienten sofort gehandelt werden muss, fast unmöglich. Im Alltag der Notfallpraxis spielen Patientenverfügungen deshalb eine eher untergeordnete Rolle. Dass damit in diesen Situationen das Selbstbestimmungsrecht nur sehr unzulänglich gewahrt wird, ist offensichtlich. Begegnet werden kann dem mit speziellen Notfallbögen. Dabei handelt es sich ebenfalls um verbindliche Festlegungen wie in einer Patientenverfügung, jedoch zugeschnitten nur auf die Notfallsituation. Damit kann erreicht werden, dass auch unter hohem Zeitdruck die Entscheidungen des akut einwilligungsunfähigen Patienten schnell erfasst und umgesetzt werden können.
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