Allgemein
Betreuerpauschale nicht verfassungswidrig
Die Betreuerpauschale ist einer der Hauptgründe, nach Ansicht des Unterzeichners, für das
teilweise Versagen des Betreuungssystems. Entscheidungen dafür, dass das System
verfassungsgemäß ist gibt es (Bundesverfassungsgericht Entscheidung Familienrechtzeitung
2007, Seite 622 ff.). Das Bundesverfassungsgericht begründete die Pauschalierung damit,
dass jede Art von Gebührenordnungen Vor- und Nachteile nachweist. Das gilt sowohl für ein
Stundenersatzsystem als auch für Fallpauschalen oder die Anknüpfung an den
Gegenstandswert.
Welchem System der Vorzug gegeben werde, sei Ausfluss der gesetzgeberischen Freiheit?!
Es sei zudem verfassungsrechtlich hinzunehmen, dass Vergütungspauschalen auf der
Grundlage von Mischkalkulationen zwangläufig dazu führen, dass in Einzelfällen die
gesetzlich festgelegte Vergütung nicht leistungsäquivalent sei. (BVerfG, FamRZ 2007, 622
ff).
Auch das OLG München hatte entschieden, dass die entsprechende Abrechnung
verfassungsgemäß ist (NJW RR 2007 Seite 227). Dennoch ist nach Ansicht des
Unterzeichners das System nicht in der Lage, in irgendeiner Form die Mehrarbeit eines
Betreuers bei besonders schwierige Fälle auszugleichen, weil es ja auch die Möglichkeit gibt,
dass der Betreuer durch seine bisherigen Fälle, die er schon bearbeitet, genügend in dem
Zeitrahmen Zeit verwendet. Er bekommt es dann eben nicht bezahlt, aufgrund des
Pauschalsystems. Das System führt eben dazu, dass der Betreuer auch nur im Rahmen dieses
Pauschalsystems tätig wird. Er bekommt für besondere Leistungen, die sicher auch viele
Betreuer erbringen, nichts.