Allgemein
Betreuungsrecht – verbale Misshandlungen
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Betreuten und insbesondere der Angehörigen
über verbale Misshandlungen durch einige Betreuer, die ihr Amt als Betreuer anscheinend
falsch verstehen. Es wird uns geschildert, dass die Angehörigen oder Betreuten beschimpft
werden. Teilweise erfolgen keine Rückrufe.
Hintergrund vieler Probleme im Betreuungsrecht dürfte die Tatsache sein, dass die Betreuten
und Angehörige den tatsächlichen Sinn des Betreuungsrechtes nicht kennen. Dafür können sie
nichts. Das Problem liegt am Gesetzgeber, weil zu wenige Informationen über den
tatsächlichen Inhalt des Betreuungsrechts in der Öffentlichkeit existiert. Die Öffentlichkeit
erfährt nicht, dass der Betreuer in Wirklichkeit nur der rechtliche Vertreter ist. Der Betreuer
ist nicht der Ansprechpartner für Probleme, die in persönlicher Art sind. Die Ungehaltenheit
mancher Betreuer liegt oftmals auch an den ständigen Fragen der Angehörigen oder
Betreuten. Die Betreuer müssen allerdings verstehen, dass Betreute von heute auf morgen in
einen Problembereich kommen, in dem sie bislang nie waren.
Gerade wird uns ein Fall geschildert von einer Dame, die in die Betreuung kam, weil sie einen
Unfall hatte. Der Betreuer kümmerte sich nicht um die rechtzeitigen Zahlungen und um die
Krankenkassenverträge. Es kamen Mahnbescheide und es drohte die fristlose Kündigung der
Wohnung. Die Betreute versuchte mit dem Betreuer zu sprechen, was ihr nicht gelang. Sie
wurde nur am Telefon beschimpft sie solle doch den Betreuer in Ruhe lassen. Nur durch das
Einschreiten eines Experten konnte die Situation geklärt werden. Dies liegt aber auch oft
daran, weil das Gesetz falsch verstanden wird.