Überprüfungsfrist im Betreuungsverfahren – Überschreitung von mehr als einem Jahr durch das Gericht

Leider zeigen sich Betreuungsgerichte mitunter unbeeindruckt von den eigens im Betreuungsbeschluss festgelegten Überprüfungsfristen zur Feststellung der Betreuungsvoraussetzungen. Besonders in Fällen, in denen die Voraussetzungen für Aufrechterhaltung der Betreuung nachträglich entfallen sind, weil sich der Gesundheitszustand der Betroffenen maßgeblich verbessert hat, sie schon längst alle Angelegenheiten wieder selbst erledigen, die Aufhebung der Betreuung beantragt wurde und dann nichts passiert, verlieren die Betroffenen jeden Glauben in den Rechtsstaat. Was führt zum Überschreiten der Überprüfungsfrist von mehr als einem Jahr? Personalmangel, Überarbeitung, Gutachten, die nicht zeitnah erstellt werden oder Akten, die sich immer nicht dort befinden, wo sie sein sollten. In vielen Fällen ist es ein Zusammenwirken verschiedener Faktoren, was die Situation für die – immer noch – „Betreuten“ aber nicht erträglicher macht. Paradoxerweise kommt hinzu: Da die Überschreitung der Überprüfungsfrist keine Auswirkung auf den Bestand der Betreuung hat, muss sie auch bezahlt werden. Vom Betroffenen.
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