Wichtiges Urteil!!!

Die vom BGH getroffene Auslegung der Vorsorgevollmacht wäre nicht notwendig gewesen, wenn ein mit dem Vollmachtrecht befasster Vertreter bei dem Entwurf bei der Vollmacht als Berater dabei gewesen wäre .
Die Entscheidung zeigt aber deutlich dass die Vorsorgevollmacht viel komplizierter ist, als in der Öffentlichkeit dargestellt wird.
Es empfiehlt sich, immer einen Berater hinzuziehen, der auf diesem Gebiet sich auskennt und auch eine gewisse Praxiserfahrung mit den Rechtstreitigkeiten im Bereich Vorsorgevollmacht hat. Ein Großteil der Vollmachten werden von Personen, die Prozesse nicht führen dürfen und oftmals die internen Kenntnisse der Probleme der Vorsorgevollmacht nicht kennen beraten?! Ein wesentliches Beratungselement ist die Zusatzvereinbarung zur Vorsorgevollmacht deren Bedeutung oft unterschätzt wird. Der BGH hat gezeigt in seiner Entscheidung ,dass die Vereinbarung ,die zusätzlich getroffen und möglichst nicht Teil der Vorsorgevollmacht sein sollte von großer Bedeutung ist.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=132113&Frame=4&.pdf

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