Immer wieder stellen wir fest, dass betreute Personen, die in Seniorenheimen leben oder vorübergehend in stationär in Krankenhäusern aufgenommen wurden, die an sie mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ adressierte Post unserer Kanzlei oder des Betreuungsgerichts entweder gar nicht erhalten oder ihnen diese viel zu spät ausgehändigt wird. Hintergrund ist zumeist die irrige Meinung von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen oder von gesetzlichen Betreuern, dass, sobald eine gesetzliche Betreuung angeordnet ist, sämtliche Post an den Betreuer weitergeleitet oder übergeben werden müsse. Oft geht diese irrige Ansicht sogar so weit, dass angenommen wird, die betroffenen Personen dürften überhaupt keine Post erhalten.
Diese Ansicht ist falsch.
Persönlich/vertraulich adressierte Post zwischen einer anwaltlich vertretenen betreuten Person und des vertretenden Rechtsanwalts ist unabhängig von der Anordnung der Betreuung und des Aufgabenbereiches „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise“ und unabhängig von der Zustimmung des Betreuers an die Mandanten auszuhändigen. Dies resultiert u. a. aus dem Selbstbestimmungsrecht der betreuten Personen, welches auch unter Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt nach wie vor besteht, sowie aus der Verfahrensfähigkeit der betreuten Person innerhalb des Betreuungsverfahrens.
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Betreuungsrecht (insbesondere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsvollmachten zur Prävention von Betreuungsfällen und/oder Betreuungsaufhebungen, Betreuerwechsel) benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de