Allgemein
Eine Vorsorgevollmacht in den falschen Händen bedeutet sofortigen Handlungsbedarf
Immer mehr Senioren leben allein und stehen nur sporadisch in Kontakt mit Angehörigen. Mit zunehmend eingeschränkter Alltagskompetenz, häufig in Verbindung mit psychischen Beeinträchtigungen wie z. B. Demenz, können sie damit leicht Opfer von Missbrauch durch Dritte werden. Insbesondere vermögende Senioren sind dieser Gefahr ausgesetzt. Ausführlich berichtet wird in den Medien zwar über Delikte wie Schockanrufe oder den „Enkeltrick“.
Weniger bekannt und in der Gesellschaft immer noch unterschätzt ist die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten missbräuchlich zu verwenden. Sowohl den Opfern selbst als auch ihren Angehörigen ist die erhebliche Gefahr, die von außenstehenden Dritten (z. B. Nachbarn, Bekannten etc.) in Verbindung mit der Erstellung von Vorsorgevollmachten ausgehen kann, nicht vollständig bewusst. Viele Menschen sind davon überzeugt, das könne ihnen weder persönlich, noch ihren Angehörigen passieren. Das ist ein Irrtum. Mit einer Vorsorgevollmacht in den falschen Händen ist es möglich, das Opfer über einen (u. U. langen Zeitraum) systematisch an sich zu binden und eigene finanzielle Interessen sicherzustellen (z. B. Immobilien zu übertragen, Konten aufzulösen, Wertsachen zu unterschlagen), ohne dass Angehörige oder Freunde davon erfahren, rechtzeitig konkreten Verdacht schöpfen und dagegen einschreiten können. Den Opfern selbst ist es i. d. R. nicht mehr möglich, die Gefährdungslage zu erkennen und entsprechend zu handeln. Sie sind deshalb auf die Unterstützung ihrer Angehörigen angewiesen.
Die unserer Kanzlei bearbeiteten Mandate belegen, dass dieses Thema erhebliche Praxisrelevanz besitzt. Wir besitzen Erfahrung in unterschiedlichsten Konstellationen von Vollmachtsmissbrauch. In den meisten Fällen steht die rücksichtslose Verwirklichung finanzieller Interessen durch bevollmächtigte Personen im Mittelpunkt. In einem kürzlich in unserer Kanzlei abgeschlossenen Mandat ist es uns erfolgreich gelungen, die raffinierten und berechnenden Machenschaften einer bevollmächtigten Person aufzudecken und für die betroffene Person die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu erzielen.
In Einzelfällen wird Vollmachtsmissbrauch auch aus persönlichen Gründen (Rache, Missgunst, Familienkonflikte) ausgeübt, die Opfer sind hilflos, weil sie manipuliert und/oder sogar bedroht werden, was durch u. U. lange Verfahrensdauer noch manifestiert werden kann.
Es muss sich also nicht immer um außenstehende Dritte handeln. Die Gefahr kann auch von einzelnen Familienmitgliedern ausgehen.
Maßgebend ist in allen Fällen von Vollmachtsmissbrauch sofortiges Handeln. Auf keinen Fall sollten Sie zögern, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn der Verdacht auf missbräuchliches Verhalten einmal aufgetreten ist.