Vorsorgevollmachten – Konflikte innerhalb der Familie aus finanziellen Interessen

Eine der Konstellationen in meiner Mandatsbearbeitung in Verbindung mit Vorsorgevollmachten besteht darin, dass nicht bevollmächtigte Familienmitglieder (meist Geschwister) die von den Eltern an ein anderes Kind erteilte Vorsorgevollmacht „angreifen“.

Nicht jeder familiäre Konflikt i. V. m. einer bereits bestehenden Vorsorgevollmacht automatisch Rechtsmissbrauch. Es gibt allerdings Fälle, die von Anfang an den Schluss darauf zulassen, dass eine bestehende Vorsorgevollmachten allein deshalb angegriffen wird, um die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Eltern (bzw. Vollmachtgeber) zu erhalten – ohne Rücksicht auf Verluste.

Die Frage, ob wie gegen einen Angriff auf eine bereits bestehende Vollmacht vorzugehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt darauf an,  in welchem gesundheitlichen Zustand sich die Vollmachtgeber befinden, auf welche Art und Weise diese Angriffe erfolgen und welche Intensität sie besitzen. Missbräuchliche Angriffe auf eine Vorsorgevollmacht haben in der Regel zunächst immer die Gemeinsamkeit der Druckausübung, Manipulation und Instrumentalisierung  durch das finanziell motivierte Familienmitglied, verbunden mit unbegründeten Vorwürfen und/oder Diffamierungen gegenüber der bereits bevollmächtigten Angehörigen. Mögliche Folgen sind der Widerruf der bestehenden Vollmacht und Neuerteilung einer Vollmacht (trotz bekannten, erheblichen Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit oder sogar Kenntnis der Geschäftsunfähigkeit); parallel dazu Widerruf und Neuerteilung von zusätzlich erteilten bankinternen Vollmachten; Einleitung, bzw. Inaussichtstellen von Gerichtsverfahren (bis hin zu  Strafverfahren) gegenüber den bisherigen Bevollmächtigten um diese einzuschüchtern.

Diese Konflikte bedeuten nicht nur eine massive emotionale Belastung für die bevollmächtigten Kinder und die Eltern, sondern erfordern insbesondere schnelles Handeln – bevor die bereits bestehende Vorsorgevollmacht womöglich rechtgrundlos herausgegeben wird und im Anschluss durch neu erteilte (ggf. unwirksame) Vorsorgevollmachten und/oder Bankvollmachten erheblicher Schaden entsteht. Die künftige Lebensführung der Vollmachtgeber sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in persönlichen Angelegenheiten kann dadurch massiv beeinträchtigt werden.

Für den erfolgreichen Verlauf des Verfahrens spielt die Qualität, bzw. die Rechtssicherheit der bereits bestehenden Vorsorgevollmacht sowie schnelles und zielgerichtetes rechtliches Einschreiten, insbesondere die Wahl des effektivsten Rechtsweges, verbunden mit einer möglichst umfassenden Beweissicherung eine wesentliche Rolle, wozu frühzeitige anwaltliche Vertretung dringend anzuraten ist. In einem kürzlich abgeschlossenen Mandat konnten dadurch beide Vorsorgevollmachten bewahrt und die Vertretung der Vollmachtgeber durch den redlichen Bevollmächtigten für die Zukunft gesichert werden.

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