Finanzielle Interessen dritter Personen gefährden den Bestand Ihrer Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten können aus verschiedenen Gründen scheitern, unerwartet und vor allem ungewollt zu einem Betreuungsverfahren oder zu einer Kontrollbetreuung führen. Ein Grund für das Scheitern einer Vorsorgevollmacht kann darin bestehen, dass dritte Personen eigene finanzielle Interessen am Vermögen der Vollmachtgers/innen durchsetzen möchten. Zu diesem Personenkreis zählen nicht nur fremde, familienexterne Personen, sondern auch den Betroffenen nahestehende Familienangehörige, die selbst nicht bevollmächtigt wurden und die auf Vollmachtgeber/innen einwirken, um mögliche Geldquellen zu erhalten oder zu generieren. Die Vollmachtgeber/innen sind aufgrund von Krankheit und/oder Alter oftmals geschwächt und können sich gegenüber äußerem Druck nicht mehr behaupten. Die Vorgehensweise besteht i. d. R. zum einen darin, Vollmachtgeber/innen zu instrumentalisieren und auf diese Weise unberechtigt Vermögen auf sich zu übertragen. Dies kann beispielsweise durch die (regelmäßige) Übergabe/Abheben von Bargeld erfolgen und/oder auch durch Übertragung von Grundbesitz oder Wertgegenständen. Dies kann zur Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung für (mindestens) den Aufgabenbereich der Vermögenssorge mit zusätzlich angeordnetem Einwilligungsvorbehalt führen. Damit einhergehen kann auch der Versuch von Dritten, Druck auf die Vollmachtgeber/innen auszuüben, um sie dazu zu bringen, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen und ggf. eine neue Vorsorgevollmacht zu erstellen. Außeracht gelassen wird dabei vielfach der Umstand, dass die dafür erforderliche Geschäftsfähigkeit nicht mehr vorliegt oder konkrete Hinweise für Geschäftsunfähigkeit auf der Hand liegen. Insbesondere bei Demenzerkrankungen ist dies häufig der Fall, wohingegen die Beeinflussbarkeit mit fortschreitender Erkrankung weiter zunimmt. Kombiniert wird missbräuchliches Vorgehen häufig mit der Diffamierung der eventuell bereits über Jahre hinweg pflichtgemäß handelnden bevollmächtigten Person, indem unbegründete Vorwürfe in den Raum gestellt werden um das Vertrauensverhältnis zwischen der bevollmächtigten Person und dem/der Vollmachteber/in zu beschädigen oder zu zerstören. Dadurch können sich in kürzester Zeit mehrere Gefährdungssituationen abzeichnen: – Verlust von Vermögen – Verlust der Vorsorgevollmacht – Die Erledigung persönlicher Angelegenheiten wie Gesundheitssorge, häusliche Pflege, Aufenthalt können durch den redlichen Bevollmächtigten (zumindest zeitweise) nicht mehr gewährleistet werden Am Ende besteht oftmals keine andere Möglichkeit, als zum Schutz der Vollmachtgeber/in ein Betreuungsverfahren anzuregen – was ursprünglich mit Erstellung der Vorsorgevollmacht gerade hätte vermieden werden sollen. Wirksamer Schutz vor Angriffen von interessierten Dritten beginnt bei Erstellung der Vorsorgevollmacht, indem nach individueller anwaltlicher Beratung Schutzinstrumente bereits in die Vorsorgevollmacht integriert werden.
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