Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Bevollmächtigten überprüfen. Für die Dauer der Überprüfung kann die Vollmacht suspendiert werden, § 1820 Abs. 4 BGB. Das bedeutet, dass das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmacht an den Kontrollbetreuer anordnen kann. Dies bringt den Vorteil, Vorteil, dass für die Dauer der Überprüfung die Vollmacht durch den Bevollmächtigten […]
Kategorie Archiv: Allgemein
Soll eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden, der Vollmachtgeber ist inzwischen jedoch geschäftsunfähig, kommt nur der Widerruf der Vollmacht durch einen gesetzlichen Betreuer in Betracht. Eine mögliche Ausnahme gilt, wenn es mehrere Vollmachten gibt und der andere Bevollmächtigte aufgrund seiner Vollmacht zum Widerruf der anderen Vollmacht berechtigt ist. Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen Betreuer bedeutet einen […]
Hat ein Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt, besitzen diese nicht die Befugnis, die Vollmacht gegenseitig zu widerrufen. Dies auch nicht unter der Voraussetzung, dass die Bevollmächtigten jeweils einzelvertretungsbefugt sind. Die Möglichkeit des Widerrufs durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem anderen Bevollmächtigten ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das kann zu erheblichen Problemen, vor allem familiären […]
§ 1821 BGB ist Handlungsmaßstab für jeden Betreuer, er manifestiert als zentrale Norm die Verwirklichung der Selbstbestimmung, Wunschermittlung und Wunschbefolgungspflicht – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch lange vor der Reform zum 01.01.2023 gesetzt und angestrebt. Maßgeblich eingeschränkt jedoch durch den Begriff „Wohl des Betroffenen“, also eines Sachverhalts, der objektiver Beurteilung grundsätzlich […]
Nur bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften, die vom Betreuer abgeschlossen werden, hat dieser eine gerichtliche Genehmigung einzuholen. Wenn jedoch der geschäftsfähige Betreute selbst das Rechtsgeschäft abschließt, gilt auch hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer. Das bedeutet, es muss keine Genehmigung eingeholt werden, das Rechtsgeschäft ist wirksam (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn auch in diesem […]
Mit der Betreuungsrechtsreform sollte Missbrauch – sogar schon der Eindruck von möglichem Missbrauch – von betreuten, hilflosen und vielfach vereinsamten Personen durch Betreuer insoweit verhindert werden, als es Betreuern verboten werden soll, Geld oder geldwerte Leistungen oder Zuwendungen in Form von Verfügungen von Todes wegen von Betreuten zu erhalten. Dazu wurde § 30 BtOG geschaffen, […]
Ein Genehmigungsverfahren wird nur auf Antrag des Betreuers eingeleitet. Eine Genehmigung ohne Antrag oder gegen den Willen des Betreuers kommt nicht in Betracht. Die Wirksamkeit des gewünschten Rechtsgeschäfts wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Es darf z. B. nicht gegen die guten Sitten verstoßen. In der Praxis tritt hier vermehrt z. B. das Problem auf, dass […]
Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden die Regelungen bzgl. der Genehmigungstatbestände für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte verändert, die ursprünglich im Vormundschaftsrecht verorteten Regelungen wurden dort entfernt und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Sinnvoll war diese Änderung vor allem deshalb, weil für die Vermögensverwaltung innerhalb des Vormundschaftsrechts i. d. R. andere Anforderungen gelten, […]
Eine durchaus berechtigte Frage. Wenn Betreuungen ausschließlich ordnungsgemäß geführt werden würden, wäre diese gesetzliche Regelung (§ 1822 BGB) tatsächlich überflüssig. Betreuer würden – entsprechend den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin obligatorisch mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so den Umständen entsprechende, optimale Verhältnisse und Lebensumstände für die betreute Person zu schaffen. Dieses Idealbild existiert […]
Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung. BGH, Beschluss vom 12.10.2022 – XII ZB 273/22