Die Betreuten werden oftmals in Deutschland in einer Art und Weise durch Betreuer behandelt, dass sie dringend rechtliche Beratung nötig haben. Wir erleben Fälle bei denen Betreute isoliert werden oder Angehörige Kinder, Eltern, Schwestern, Brüder dürfen zu ihren betreuten Angehörigen oder Lebenspartner nicht mehr zu Besuch kommen. Die Betreuten werden oft absichtlich von Besuchern Dritter ferngehalten.
Oftmals erleben wir auch die Isolierung über Informationen. Angehörige und die Betreuten selbst erfahren oftmals beispielsweise nicht, welche Kontenstände sie haben oder was mit ihrem Vermögen geschieht.
Folgende Probleme bemängeln wir:
1. Erläuterung des Betreuungsbegriffes in der Öffentlichkeit:
Viele verstehen unter Betreuung eine Hilfe im Haushalt oder Hilfe im Garten.
Oftmals werden Menschen in Betreuung geführt, obwohl sie gar nicht Betreuung wünschen. Dies sind die typischen Fälle, die wir aus den Krankenhäusern erleben.
Wenn die Patienten gesund sind – aber nicht völlig gesund sind – wollen die Ärzte oftmals die Patienten loswerden um die Klinikplätze frei zu bekommen. Sie wenden sich an einen Betreuer. Die Betreuer übernehmen die Patienten. Dies geschieht nur deswegen weil die Ärzte oftmals die Patienten fragen, ob Sie eine Betreuung wünschen. Der Patient glaubt oft er bekommt eine Haushaltshilfe und bekommt in Wirklichkeit eine Betreuung die ihm die wesentlichsten Lebensrechte:
– Rechte über sein Vermögen
– Rechte über seinen Aufenthalt
– Rechte über seine gesundheitlichen Fragen
– Rechte über seine Post und sein Telefon wegnimmt.
2. Fehlende Ausbildung der Betreuer, die dem schwierigen Aufgabenbereich oft nicht gerecht werden
Besonders skandalös ist oft das Verhalten der Betreuer wenn Menschen von ihrer Wohnung in ein Altenheim ziehen müssen. Dies geschieht deswegen, weil die Versorgungsträger nicht Miete und Altenheim bezahlen. Die Betreuer erhalten dann die Erlaubnis die Betreuten in die neue Wohnung “umzuverfrachten“. Was mit dem Inhalt der Wohnung geschieht entscheidet der Betreuer. Angehörige haben keine Rechte. Betreute werden oft nicht gefragt. Angehörige haben auch nicht das Recht alte Familienbilder oder irgendetwas geschenkt zu bekommen. Es gibt in Deutschland ein Schenkungsverbot für Betreuer!
Es handelt sich hier um ein ungelöstes Problem. In der Praxis werden augenblicklich derartige Gegenstände entweder verkauft oder verschwinden manchmal auch bzw. werden der Müllabfuhr übergeben. Es handelt sich um Gegenstände, die unter Artikel 14 Grundgesetz für die Menschen geschützt sind. Dies gilt auch bezüglich etwaiger Erben, die noch Gegenstände in der Wohnung haben, die ebenfalls manchmal verschwinden. Es wird dadurch die Vergangenheit und die Lebensgeschichte des Betreuten vernichtet.
Insbesondere haben in letzter Zeit die Fälle zugenommen, dass Personen die eine Vorsorgevollmacht haben auf einmal in der Betreuung landen. Die meisten können sich garnicht vorstellen wie das überhaupt möglich ist. Jede Vorsorgevollmacht kann durch eine Anhörung bei Gericht entzogen werden. Der Vollmachtgeber wird dann ein Betreuungsfall. Selbst wenn die Entziehung rechtswidrig war lebt die alte Vollmacht nicht mehr auf.
Die Kanzlei berät seit Jahrzehnten Personen im Bereich der Vorsorgevollmachten und der Zusatzvereinbarung zur Vorsorgevollmacht. Die Exemplare im Internet sind nicht ausreichend für das Leben, dass ein Mensch oft nach dem Betreuungsfall führen will. Hier gibt es enorme Rechtsprobleme, die in einer Zusatzvereinbarung zu der Vorsorgevollmacht. Gerade die Verhinderung, dass die Vorsorgevollmacht durch einen Erbschleicher widerrufen wird, sollte in der Vorsorgevollmacht verankert werden.
Die Kanzlei vertritt deutschlandweit.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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