Sieht das Betreuungsgericht gemäß § 288 Abs. 1 FamFG von der Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht. Letzteres setzt in […]
Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh
Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen aus dem Vermögen der betreuten Person besteht für ehrenamtliche Betreuer, vgl. § 1877 BGB. Dazu gehören selbstverständlich auch Fahrtkosten. Sie sind erstattungsfähig, wenn sie aus der subjektiven Sicht des Betreuers erforderlich sind. Fahrtkosten können wegen Besuchen bei der betreuten Person, Fahrten zu Ärzten, Banken usw. entstehen. Die Höhe der […]
Suche, Kontaktaufnahme zu Ärzten und Klärung der Fahrtkosten sind Aufgaben und Pflichten des gesetzlichen Betreuers innerhalb der Gesundheitssorge. Diese Aufgaben müssen nicht v. Pflegediensten übernommen werden
Der Schweigepflicht des § 203 StGB unterliegen Betreuer nicht. Es besteht aber eine Verschwiegenheitspflicht nach den Vorgaben der DSGVO und zivilrechtlichen Regelungen. Die zivilrechtliche Verschwiegenheitspflicht basiert auf dem Gebot des § 1821 BGB, wonach die Wünsche und/oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person zu beachten sind. Es ist damit zu rechnen, dass es dem Wunsch […]
Zur Erstellung eines Anfangsberichts (Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten) sind Berufsbetreuer verpflichtet. Nicht jedoch ehrenamtliche Betreuer! (vgl. § 1863 Abs. 1 u. 2 BGB). Für ehrenamtliche Betreuungen innerhalb einer Familie ist es möglich zusammen mit Betreuungsgericht, Betreuer und betreuter Person ein Anfangsgespräch zu führen, sofern der Betreute dies wünscht. Der Grund, warum die […]
für die Bestellung/Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers gibt es keine festgelegte Altersgrenze. Es ist also nicht möglich, einen Betreuervorschlag pauschal mit der Begründung zurückzuweisen, die vorgeschlagene Person sei zu alt zur Übernahme der Betreuung (z. B. der Ehepartner) Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund hohen Alters eines Betreuers Hinweise darauf ergeben, dass er möglicherweise nicht […]
Für Pflichtverletzungen haftet ein Betreuer nach § 1826 BGB. Diese Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche der betreuten Person gegenüber dem Betreuer innerhalb der übertragenen Aufgabenkreise. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde mit § 1826 Abs. 1 S. 2 BGB eine Beweislastumkehr zu Lasten des Betreuers eingeführt. Das bedeutet, dass der Betreuer beweisen muss, […]
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