Warum müssen bestimmte Rechtsgeschäfte betreuungsgerichtlich genehmigt werden?

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden die Regelungen bzgl. der Genehmigungstatbestände für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte verändert, die ursprünglich im Vormundschaftsrecht verorteten Regelungen wurden dort entfernt und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Sinnvoll war diese Änderung vor allem deshalb, weil für die Vermögensverwaltung innerhalb des Vormundschaftsrechts i. d. R. andere Anforderungen gelten, als für die Vermögensverwaltung innerhalb einer gesetzlichen Betreuung. Die gesetzliche Vertretungsmacht der Betreuer wird durch betreuungsgerichtliche Genehmigungserfordernisse für bestimmte Rechtsgeschäfte ergänzt. Sie stellen ein wichtiges Instrument der Betreuungsgerichte dar, das dazu dient, die Tätigkeit des Betreuers zu beaufsichtigen. Sie sind damit Teil gerichtlicher Befugnisse zur Überwachung der Betreuer um zu gewährleisten, dass die Betreuungsführung den Wünschen der betreuten Person Rechnung trägt. Auch bei der Entscheidung bzgl. genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte sind die Maßstäbe des § 1821 Abs. 2 bis 4 BGB anzusetzen.
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