Betreuer – Familienersatz

Ohne Vorsorgevollmacht bekommt in Deutschland jeder einen Betreuer, falls er aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen nicht mehr handeln kann! Es gibt in Deutschland keine Vertretung durch Angehörige! Die neu eingeführte kurzfristige (sechs Monate) Ehegatten- Vertretung ändert kaum etwas an der Rechtslage. Da sie maximal für 6 Monate gilt. Die oft bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Familienbetreuung wird durch eine vom Gericht angeordnete Betreuung beendet. Ohne Vorsorgevollmacht erhält der Familienangehörige nun mehr einen Betreuer der künftig hin Ansprechpartner im Bereich medizinischer Fragen seines Aufenthaltsortes, seines Vermögens, seiner Post und oft auch seines Telefons wird. Dies sind einschneidende Maßnahmen im Bereich der Familie und im Bereich des Lebens des Betreuten. Hieraus ergeben sich ungeahnte Konfliktsituationen, wenn die Familie nicht mehr mitentscheiden oder mithelfen kann und manchmal schlechte Betreuer sogar jeglichen Kontakt zu den Familien und Betreuten behindern. Dies ist der Ursprung der großen Anzahl von Problemfällen.
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