Hat Betreuung etwas mit schwerer körperlicher Behinderung zu tun?

Vielfach wird an uns die Frage gestellt, ob automatisch eine Betreuung angeordnet wird, wenn eine Privatperson schwere körperliche Behinderungen hat. Die Frage ist ganz eindeutig zu beantworten: Ein Mensch, der eine körperliche Behinderung hat und seinen Willen äußern kann, darf nicht unter Betreuung gestellt werden. Nur wenn er selbst die Betreuung wünscht, kann die Betreuung angeordnet werden. Man kann empfehlen, sich immer vorher bei einem Experten darüber zu erkundigen, da die Rückgängigmachung der Betreuung komplizierter ist, als der Betreute oft denkt. Es muss bei Gericht ein Antrag gestellt werden und es kommt dann zu einem Gerichtsverfahren. Vielfach erlebt man, dass das Gericht dann die Betreuung stehen lässt, weil irgendwelche weiteren Gründe gefunden wurden.
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