Krankenhauspatienten – Vorsicht

Immer wieder hören wir von Fällen bei denen Patienten im Krankenhaus gefragt werden, die
sich meistens nach einer Operation oder medikamentöser Behandlung sich eine Betreuung
wünschen. Dem Patienten wird die Betreuung nicht erklärt. Meist kennt die rechtlichen
Hintergründe der Arzt sowieso nicht. Die Patienten glauben dann, sie bekommen eine
Haushaltshilfe oder eine Putzfrau und stimmen zu. Dies ist der schnellste Weg wie man in
eine Betreuung kommt, weil die Ärzte dann bei Gericht anrufen und mitteilen, dass der
Patient eine Betreuung wünscht. So ist das auch mit Frau G. geschehen. Sie hatte eine
Herzoperation, fiel ins Koma. Als sie aufwachte hatte sie einen Betreuer und befand sich in
einem Pflegeheim. Seitdem bekommt sie weder Informationen über ihr Konto noch weiß sie
was mit ihrer Wohnung und deren Inhalt geschehen ist. Ein wertvolles Auto hat anscheinend
die zwischenzeitlich eingesetzte Betreuerin verkauft – was die Betreute niemals wollte. Wir
wollen warnen, ohne Vorsorgevollmacht in ein Krankenhaus zu gehen. Vom Krankenhaus in
die Betreuung und dann in ein Pflegeheim kann manchmal schnell gehen und sollte durch
eine Vorsorgevollmacht vermieden werden.

Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler
Rechtsanwalt

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